Bildungsurlaub an der KVHS

In vielen Bundesländern haben Beschäftigte einen Anspruch auf (in der Regel) fünf Tage bezahlten Sonderurlaub im Jahr für ihre individuelle berufliche Weiterbildung. Entsprechende Landesgesetze regeln die Einzelheiten. Entscheidend für die Gewährung von Bildungsurlaub ist das Bundesland, in dem die Beschäftigten arbeiten. Wollen sie an einem Bildungsurlaub teilnehmen, so müssen Beschäftigte dafür eine Freistellung bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Dieser hat allerdings ein Mitspracherecht bei der Gewährung von Bildungsurlaub und kann den Antrag des Arbeitnehmers auch ablehnen (wenn etwa dringende betriebliche Gründe einer Freistellung zu einem bestimmten Zeitpunkt entgegenstehen).

 

 

Sprechzeiten in Haldensleben

Mo - Mi:  07:30 - 16:00 Uhr
Do:          07:30 - 18:00 Uhr
Fr:           07:00 - 12:00 Uhr

 

Sprechzeiten in Oschersleben
Mo - Mi:  08:00 - 16:00 Uhr
Do:          08:00 - 18:00 Uhr
Fr:           08:00 - 12:00 Uhr

 

Sprechzeiten in Wolmirstedt
Do:          13:00 - 18:00 Uhr

Kreisvolkshochschule Börde

Hauptsitz:
Warmsdorfer Str. 20 | 39340 Haldensleben
Tel: 03904 72407260
Fax: 03904 724057260
E-Mail: kvhs(at)landkreis-boerde.de

Nebenstelle:
Burgbreite 3 | 39387 Oschersleben (Bode)
Tel. 03904 72407280
Fax: 03904 724057260
E-Mail: kvhs(at)landkreis-boerde.de

Geschäftsstelle:
Schwimmbadstr. 2a | 39326 Wolmirstedt
Tel. 03904 72407270
Fax: 03904 724057260
E-Mail: kvhs(at)landkreis-boerde.de